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Darf ich noch 24-Stunden-Dienste machen?

2019-12-09T20:09:19+01:0012.09.2019|

Der Runderlass vom Ministerium für Inneres und Sport „Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren“ (Nds. MBl. 2018 S. 496) legt eindeutig fest: „Übungen sind als Grundübungen zu gestalten; Einsatzübungen mit ernstfallmäßigem Charakter sind verboten.“ Dies bedeutet, dass ein sogenannter Berufsfeuerwehrtag oder 24-Stunden Dienst, welcher als Abfolge von Notfalleinsätzen geplant ist, laut Ministerium nicht zulässig ist. Jedoch kann eine Übernachtung im Feuerwehrhaus als kleines Zeltlager genutzt werden, um den Teamgeist und die Motivation der Jugendfeuerwehrmitglieder zu steigern. (FUK Info Blatt, Jugendfeuerwehr – Berufsfeuerwehrtag, Stand 10/18)

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