Grundsätzlich dürfen Kinder- und Jugendfeuerwehren aus Niedersachsen das Logo der N(K)JF („JF mit Flamme“) für nicht-kommerzielle Zwecke wie Dienstkleidung oder Werbemittel nutzen, solange diese nicht in Verbindung mit Jugendgefährdenden Inhalten (auch durch Sponsoren!) gebracht werden und das Logo unverändert bleibt. Sollte das Logo für größere und überregionale Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, die für die NKJF ausgerichtet werden, verwendet werden ist zuvor mit Bereitstellung eines Musters eine Genehmigung beim Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit einzuholen.
Das Logo darf nur in seiner ursprünglichen, auf der Website der NKJF bereitgestellten Form verwendet werden. Jegliche Änderungen an Farbe und Inhalt sind verboten. Jugendfeuerwehren aus Niedersachsen sind berechtigt das Logo mit dem Zusatz des Ortsnamens zu verwenden. Der Zusatz darf das Logo nicht überdecken.
Der Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit entwickelt aktuell eine Nutzungsanleitung dazu.
Solltet ihr euch unsicher über die Verwendung des Logos sein, so wendet euch bitte an die Fachbereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit.
Das Logo der Kinderfeuerwehren ist nicht in Besitz der NKJF. Die Vorgaben zur Verwendung des Kinderfeuerwehr-Logos liegen in der Hand der Urheber.
