Mitglied der Kinderfeuerwehr kann sein, wer das 6. Lebensjahr, aber noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat. Mitglied der Jugendfeuerwehr kann sein, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.