Ja, sobald der Eintritt erfolgt. Die Unfallversicherung fußt auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches VII und wird durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen) gewährleistet. (Quelle: https://jugendfeuerwehr.de/schwerpunkte/inklusion/faq/, Zugriffdatum: 01.06.2019)