Die Bekleidung der Jugendfeuerwehrmitglieder besteht aus den Kleidungsstücken, welche in den Bekleidungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr festgelegt sind (https://jugendfeuerwehr.de/fileadmin/user_upload/DJF/Downloadcenter/a-z/Anmeldung_einer_JF_bis_Bundeswettbewerb/Bekleidungsrichtlinie_DJF_Lauffeuer, 01.06.2019). Diese regelt welche Kleidung zulässig für die Jugendlichen ist. Das Niedersächsische Brandschutzgesetz legt fest, dass „die Gemeinden […] aufgerufen […], sie [die Jugendfeuerwehren] im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern und zu unterstützen.“(NBrandSchG, Abschnitt 3, §13 (1))